Am 20. April soll die Bürgerschaft kurzfristig eine Ergänzung des Doppelhaushalts 2023/24 um eine zusätzliche Kreditaufnahme von über 13 Millionen € beschließen. Die Mittel sollen für einen Ankauf des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes in der Langen Straße 2a ausgegeben werden, welches zukünftig als Verwaltungsstandort genutzt werden soll. Aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Kauf dieses Gebäudes durch die Stadt der falsche Weg und ein Symbol für die mangelnde Weitsicht des Oberbürgermeisters und seine unnötige Aufblähung der Stadtverwaltung.
 
„Erst vor wenigen Wochen hat die Bürgerschaft - gegen die Stimmen der CDU - einen Doppelhaushalt 2023/24 mit einem vollständigen Aufbrauchen der Rücklagen, massivem Stellenaufwuchs und Rekordschulden beschlossen. Und „plötzlich“ fällt dem Oberbürgermeister ein, um seine vielen Mitarbeiter überhaupt unterbringen zu können, möchte er zusätzlich für über 13 Millionen € das alte Amtsgericht kaufen. Einen solchen Vorschlag so kurz nach der Haushaltsdebatte zu machen zeigt mir, dass es dem Oberbürgermeister an einer vernünftigen Raumplanung sowie insgesamt an der nötigen Weitsicht fehlt. Denn schließlich ist wiederum die Ursache für den steigenden Raumbedarf der Stadtverwaltung deren ständige Aufblähung durch den OB mit vielen unnötigen Stellen, insbesondere verschiedensten Beauftragten und Managern“, erläutert der CDU-Fraktionsvorsitzende Axel Hochschild.
 
„Zu einem ehrlichen Haushaltsentwurf hätte eine solch große Investition dazugehört, mit welcher die städtische Kreditaufnahme in diesem Jahr auf sage und schreibe 57 Millionen € steigen würde. Die finanzielle Situation der Stadt würde sich durch den Ankauf jedenfalls auch mittelfristig weiter verschlechtern. Für Kredite fallen Zinsen an, in den nächsten Jahren bedeutet dies jeweils über 400.000€ höhere Zinszahlungen; und getilgt werden muss der Kredit natürlich auch, dies wären ca. 500.000€ jedes Jahr. Nicht berücksichtigt werden offenbar auch die bei einem 140 Jahre alten Gebäude sicherlich anfallenden Folgekosten; mindestens der von der Ampel-Regierung beschlossene zwingende Heizungsaustausch, vermutlich aber deutlich mehr Maßnahmen zum Erreichen der durch den OB selbst gesteckten städtischen Klimaziele“, ergänzt der Finanzausschussvorsitzende Gerd-Martin Rappen.
 
„Die Beschlussvorlage ist uns als Bürgerschaft erst seit wenigen Tagen bekannt, soll aber unbedingt am 20. April beschlossen werden. Dieses Vorgehen erinnert mich fatal an die Anmietung der Walter-Rathenau-Straße, welche auch äußerst kurzfristig vom OB durchgedrückt wurde, und durch welche mehrere hunderttausend € Steuergeld verschwendet wurden. Der jetzige Eigentümer der Langen Straße 2a wurde noch im Februar in der OZ zitiert, dass es genügend Mietinteressenten gäbe, jetzt soll auf einmal schnellstmöglich an uns verkauft werden. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Grund zur Eile, zumal mögliche Alternativen wie ein Neubau an anderer Stelle - bspw. beim zukünftigen Bauhof - scheinbar gar nicht in Erwägung gezogen wurden. Für die Sanierung der Kita „Friedrich Wolf“ war kein Geld da, aber für den Erwerb eines neuen Verwaltungsgebäudes sind auf einmal 13 Millionen € kein Problem. Diese Diskrepanz erschließt sich uns nicht, das ganze Vorhaben überzeugt uns nicht. Die finanzielle Geisterfahrt des Oberbürgermeisters muss umgehend gestoppt werden. Die CDU-Fraktion wird dem Kauf des alten Amtsgerichts daher nicht zustimmen“, so Axel Hochschild.
Von | 2023-04-12T11:36:16+02:00 April 12th, 2023|Fraktion|0 Kommentare

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