Axel Hochschild

Axel Hochschild

Statt sich auf ein „friedvolles Weihnachtsfest 2016“ freuen zu können, mussten wir vor wenigen Tagen die schreckliche Meldung vom Attentat auf einen Berliner Weihnachtsmarkt zu Kenntnis nehmen. Zunächst denkt ein jeder, dass es keinen absoluten Schutz gegen Terroristen geben kann, erst recht nicht in einer freien Gesellschaft. Bedenklich aber stimmt eine Meldung, die eigentlich nur als Randnotiz zu den Geschehen in Berlin durchdrang. In Deutschland werden aktuell 549 „islamistische Gefährder“ gezählt, wobei nach dem früheren Bundesinnenminister Friedrich  Gefährder Personen sind, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“. Zum Vergleich: Es werden derzeit ca. 20 Gefährder mit rechtsradikalem und 10 Gefährder mit linksradikalem Hintergrund erfasst!

Es mag sein, dass eine „Rund-um-die-Uhr-Überwachung“ solcher Gefährder fast nie möglich sein soll, wie es in einem Beitrag unter „welt.de“ am 21.12.2016 heißt, aber ist das ein haltbarer Zustand? Würden wir eine Meldung akzeptieren, dass eine große Anzahl „pädophiler Gefährder“ an Kitas oder an Schulen bekannt seien? Es würde zu recht ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen und die Politiker würden sich übertreffen, sich gegenseitig mit Vorschlägen zu Gesetzesinitiativen und -verschärfungen zu überbieten. Und was passiert bei der Bekanntgabe der erschreckend hohen Zahl an islamistischen Gefährder?  Man kann natürlich „political correct“ die Augen mal wieder verschließen und wie der Journalist und Psychologe Kai Biermann der Auffassung sein, dass Gefährder „im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige (seien), da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen (würden), diese also letzlich Unschuldige“ seien (so in „neusprech.org/gefaehrder“ v. 28.03.2016). So unschuldig können aber wohl nicht alle Gefährder sein, wenn in der Presse mitgeteilt wird, dass der wegen des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt Gesuchte vor seiner Einreise nach Deutschland in Italien zu mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt war.

Die Mehrheit der Bürger erwartet von der Politik, dass für unsere Sicherheit gesorgt wird. Und wenn die ganz große Mehrheit der 549 erfassten islamistischen Gefährder als Asylbewerber oder sogenannte Flüchtlinge nach Deutschland eingereist ist, dann stimmt etwas nicht bei der Überprüfung der Einreisenden oder bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber/Flüchtlinge, was auch auf den gesuchten Tatverdächtigen zutrifft. Angeblich konnte dieser nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies zeigt eindeutig, dass dringend etwas im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts geändert werden muss, und zwar schnell, bevor wieder Tote und Verletzte zu beklagen sind!

Von | 2017-03-09T18:05:21+01:00 Dezember 24th, 2016|Fraktion|0 Kommentare

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