In einer Pressemitteilung aus dem Januar 2017 führte die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aus:

Nun ist es mal wieder so weit: An der Ernst-Moritz-Arndt-Universität wird wieder einmal eine Debatte über den Namen geführt. Man könnte glatt meinen, diese Debatte wird so häufig wiederholt, bis das Ergebnis passt. …“

Und nun im Oktober 2017 ist es schon wieder mal so weit! 7 studentische Senatoren haben eine „Stellungnahme zum erneuten Antrag über den Namen der Universität“ unterzeichnet, in welcher mitgeteilt wurde, dass der Antrag zur „Ablegung des Namenspatrons der Universität Greifswald“ aus dem Januar 2017 „der gängigen Praxis folgend“ erneut gestellt werde, „da die Beschlussvorlage aus dem Januar aus formalen Gründen noch nicht zu Ende gebracht wurde und damit noch immer aktuell“ sei. Zur Begründung dieser erneuten Initiative zur Ablegung des Universitätsnamens „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ heißt es: „Die studentischen SenatorInnen fühlen sich dem noch nicht abgeschlossenen Antrag von Januar jedoch verpflichtet und wollen das Verfahren sachgemäß beenden.“ Eine mögliche Urabstimmung unter den Studenten, wie diese durch eine Unterschriftenaktion mit 1040 Unterschriften seit dem Februar 2017 gefordert wird, wollen die studentischen Senatoren nicht abwarten, da darüber angeblich zu große Unklarheiten bestehen würden!

„Es scheint, als wenn alle Aktivitäten in der Stadt an den 7 studentischen Senatoren vorbeigegangen wären“, meint Axel Hochschild, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 03.04.2017 mit 30 Pro- zu 8 Kontrastimmen und bei 5 Enthaltungen u.a. beschlossen, dass diese anerkennt, dass ein Großteil der Greifswalder Bürgerinnen und Bürger die Beibehaltung des Namens „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ befürwortet und noch am 17.07.2017 den Beschluss gefasst, dass die von der Stadt in die Gremien des Pommerschen Landesmuseums (Stiftungsrat und Vorstand) entsandten Mitglieder sich für eine Sonderausstellung einsetzen sollen, die sich mit Leben und Wirken von Arndt wissenschaftlich beschäftigen soll. Es hat eine Bürgerinitiative gegeben, welche sehr gut besuchte Veranstaltungen „Pro Arndt“ veranstaltet hat und das Thema hat in den Medien einen Niederschlag gefunden, der seines Vergleiches sucht. Und dass soll alles für die Fortsetzung des begonnenen Verfahrens unberücksichtigt bleiben?“  fragt sich Hochschild.

Interessant ist schon auch die Begründung, wonach die 7 studentischen Senatoren einem Antrag verpflichtet seien! Wie man für eine so weitreichende Entscheidung wie die Ablegung des Universitätsnamens „Ernst-Moritz-Arndt“ einem Antrag verpflichtet sein kann, aber nicht abwarten will, dass über 1.000 Studenten in Form einer Urabstimmung demokratisch gehört werden wollen, und zwar bevor 7 studentische Senatoren ein „Verfahren sachgemäß beenden“, lässt die Befürchtung aufkommen, dass der formal unwirksame Beschluss des Senats vom 18.01.2017 einfach erneut durchgestimmt werden soll.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion ruft deshalb entsprechend der Beschlusslage der Bürgerschaft vom 03.04.2017 die Senatoren dazu auf, vor einer abschließenden Befassung über die Beibehaltung oder Ablegung des Namensbestandteils „Ernst-Moritz-Arndt“ in einen Dialog mit den Mitgliedern der Bürgerschaft als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Greifswalds einzutreten, um die Bedeutung des jetzigen Universitätsnamens für einen Großteil der Bürger Greifswalds, der Region und ganz Vorpommerns nahezubringen! „Dies würde auch dem Inhalt und dem Sinn der Vereinbarung zwischen und Universität und Stadt aus dem Jahre 2001 entsprechen, in welcher vereinbart wurde, dass ´Themen von besonderem gemeinsamen Interesse durch Tagungen, Konferenzen, Lehrveranstaltungen, Forschungen, Publikationen und andere Maßnahmen unterstützt werden, die von beiden Partnern gemeinsam organisiert durchgeführt und ausgewertet werden`“, meint Hochschild abschließend.

Von | 2017-10-12T12:11:57+02:00 Oktober 12th, 2017|Fraktion|0 Kommentare

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