Gendern der Stadtverwaltung endlich beenden
Im November 2024 bekräftigte die Greifswalder Bürgerschaft ihren Beschluss aus dem September gegen das „Gendern“ der Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister hatte dem Beschluss erneut als rechtswidrig widersprochen, das Innenministerium hält die Rechtswidrigkeit zumindest nicht für ausgeschlossen und wird den Widerspruch des OB nicht aufheben. Die Bürgerschaft könnte nun klagen. Da der Widerspruch aufschiebende Wirkung zeitigt, hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion für die Bürgerschaftssitzung Ende Februar eine - rechtskonforme - Beschlussvorlage zum Gendern in der Außendarstellung der Stadtverwaltung erneut eingereicht.
„Es wäre ein Gebot politischer Klugheit gewesen, wenn der Oberbürgermeister den zweifach bekundeten Willen der Bürgerschaft anerkannt und seinen „Leitfaden zum einheitlichen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache“ aufgehoben hätte. Stattdessen hat er dem entsprechenden Beschluss zweimal widersprochen. Ob der gefasste Beschluss tatsächlich rechtswidrig ist, könnte am Ende nur das Verwaltungsgericht entscheiden. Leider hat der Widerspruch des OB bis zu einem Urteil aufschiebende Wirkung, so dass durch die Stadtverwaltung munter weiterhin nach der amtlichen deutschen Rechtschreibung fehlerhafte Sonderzeichen wie „Gendersterne“ verwendet werden können. Um diesen Zustand zu beenden, hat die CDU-Fraktion nun eine Beschlussvorlage zur Außendarstellung der Stadtverwaltung eingebracht, welche auch nach Ansicht der Rechtsaufsicht rechtmäßig wäre. Der CDU-Fraktion geht es nicht um Sprechverbote, sondern darum das abzustellen, was nach Umfragen den großen Teil der Deutschen nervt: in Formularen, Behördenschreiben, Pressemitteilungen oder Einladungen die künstliche und komplizierte Gendersprache vorgesetzt zu bekommen. Jeder Mensch darf privat sprechen wie er möchte, aber von einer öffentlichen Verwaltung in Deutschland verlangen wir im offiziellen Auftreten nach außen das Verwenden der amtlichen deutschen Rechtschreibung“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Gerd-Martin Rappen.